Formulare, Muster, Arbeitshilfen
Mindestlohn ab dem 01.01.2024
Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender Mindestlohn. Ab dem 01.01.2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro. Ab dem 01.01.2025 wird der Mindeslohn voraussichtlich auf 12,82 Euro steigen. Alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf diesen Brutto-Stundenlohn. Alle Arbeitgeber sind zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Branchen abweichende Mindestlöhne gelten (z.B. Pflegekräfte und Gebäudereiniger)
Personalfragebögen
Um eine zutreffende und schnelle Beurteilung Ihrer neuen Arbeitnehmer sicher zu stellen und alle Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis vollständig zu erfassen, möchte ich Sie bitten, die nachfolgenden Fragebögen zu benutzen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch im Falle einer sozialversicherungsrechtlichen Überprüfung weitestgehend abgesichert sind. Ebenso schützen Sie sich vor Haftungsrisiken, welche z.B. durch den unterlassenen Hinweise auf die Möglichkeit des Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit – bei Mini-Jobbern – entstehen könnten.
Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (Minijobber):
Personalfragebogen für die Neuanmeldung von Arbeitnehmern (Mini Job)
Antrag auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:
Checkliste - die 6 wichtigsten Punkte bei der Personalneueinstellung
Personalfragebogen für die Neuanmeldung von Arbeitnehmern (AN)
Formular zum Nachweis der Elterneigenschaft
Fragebogen zur privaten PKW Nutzung eines Firmenwagens
Gastronomie und Handwerk
Bei Arbeitgebern im Bereich Gastronomie und Handwerk muss der Arbeitnehmer spätestens einen Tag vor Beginn der Tätigkeit angemeldet werden. Bitte hierfür die hier hinterlegte Sofortmeldung nutzen. Die Art der Beschäftigung ist dabei unerheblich.
Benötigte Lohnstammdaten für die Erstellung von Lohnabrechnungen (Ersteinrichtung):
Eine Zusammenstellung der für die Erststellung von Lohnabrechnungen benötigten Unterlagen und Daten finden sie hier.
Benötigte Unterlagen für Ihre Steuererklärung
Damit wir Ihre Steuererklärung vollständig erstellen und alle steuerlichen Möglichkeiten für Sie nutzen können, benötigen wir Ihre Mithilfe. Bitte nutzen Sie die hinterlegte Checkliste als Orientierung, um die Unterlagen für Ihre Steuererklärung zusammen zu stellen.
Vorsteuerabzug
Um die ausgewiesene Umsatzsteuer in erhaltenen Eingangsrechnungen als Vorsteuer bei Ihrer Umsatzsteuererklärung in Abzug bringen zu können, muss eine Rechnung mit allen Pflichtbestandteilen des § 14 UStG vorgelegt werden können.